KOSTEN & HONORARE

DIE HONORARE

Gemäß Artikel 446 ter des Gerichtsgesetzbuchs legen die Anwälte ihre Honorare innerhalb einer gerechten Mäßigung selbst fest. Die Honorare variieren je nach:

  • Wichtigkeit der erfüllten Aufgaben
  • Streitwert
  • Schwierigkeit der Intervention
  • Technische Komplexität und Spezifizität der behandelten Materien
  • Resultat
  • Dringlichkeit

Die Honorare können festgelegt werden:

  • je nach Fall, dessen Komplexität, der möglichen Dringlichkeit, der Berufserfahrung des Anwalts und/oder dem erzielten Ergebnis
  • auf Grundlage eines Stundentarifs, der abhängig ist von der Art und der Wichtigkeit der Akte, von der Spezialisierung des mit der Akte betrauten Anwalts, von der Komplexität des Streitfalls und der Dringlichkeit der Intervention
  • auf Grundlage eines Mischsystems, in dem der Honorartarif je nach Streitwert um einen gewissen Prozentsatz erhöht wird.

Im Falle eines Erfolgs wird ein Leistungshonorar (success fee) berechnet. Dieses entspricht einem Prozentsatz der Summe, die der Mandant erhält oder die er am Ende eines Prozesses oder eines Vergleichs einspart.

Die Höhe der Honorare wird dem Mandant ab Übernahme der Akte klar und deutlich in schriftlicher Form mitgeteilt.

Seit dem 1. Januar 2014 unterliegen die Kosten- und Honorarrechnungen der MwSt., mit einem Satz von 21%.

DIE KOSTEN

Zusätzlich zu den Honoraren werden die im Rahmen unserer Aufgabe anfallenden Kosten dem Mandanten in Rechnung gestellt. Es handelt sich insbesondere um Kosten für die Akteneröffnung, für Schreibarbeiten, Korrespondenzen, Fotokopien und Fahrten. Bei der Eröffnung der Akte wird der Mandant über diese Kosten in Kenntnis gesetzt.

AUSLAGEN

Bei der Verwaltung Ihrer Akte fallen ggf. einige spezifische Kosten an: Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherskosten, Übersetzungskosten, Honorare für Sachverständige. Diese Kosten bezeichnet man als Auslagen. Insofern möglich, werden diese Beträge Ihnen direkt von der jeweiligen Person in Rechnung gestellt. Falls die Kanzlei die Auslagen übernimmt, werden sie dem Mandanten anschließend ohne Aufpreis in Rechnung gestellt.

VORSCHÜSSE

Je nach Fortschreiten der Akte werden dem Mandanten die Kosten für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen in Rechnung gestellt. Am Ende einer Intervention erstellt die Kanzlei eine Kosten- und Honorarabrechnung, in der die bereits gezahlten Vorschüsse berücksichtigt werden.